100 Jahre Betriebsverfassung: alt aber rüstig1 min read
Reading Time: < 1 minuteBlickt man anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens als Personaler und Arbeitsrechtler auf die deutsche Betriebsverfassung, so ist sie sicherlich nicht das Sorgenkind des deutschen Arbeitsrechts. Ganz im Gegenteil. Im kollektiven Arbeitsrecht erweist sie sich geradezu als Musterschülerin.
Während sich das deutsche Tarifrecht in einer evidenten Krise befindet, die Tarifautonomie durch ein zunehmend verstaatlichtes Tarifmodell abgelöst wird und die Praxis der deutschen Unternehmensmitbestimmung durch europarechtlich erzwungene Vermeidungsstrategien (Wahl ausländischer Rechtsformen und grenzüberschreitende Verschmelzungen) gekennzeichnet ist, steht das BetrVG im internationalen Vergleich glänzend da. Weiterlesen