Welches Datum gehört auf ein Arbeitszeugnis?1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin qualifiziertes Arbeitszeugnis braucht ein Zeugnisdatum. Dies ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist. Das hat das LAG Köln in einem jetzt veröffentlichten Beschluss bestätigt.
Der Arbeitnehmer hat bei Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein korrektes Zeugnis. Ein falsches Arbeitszeugnis kann den Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen. Immer wieder müssen Arbeitsgerichte klären, ob ein Arbeitszeugnis richtig ausgestellt wurde. Denn mögliche Fehlerquellen gibt es so einige: die Unterschrift zu krakelig, der falsche Aussteller oder das Zeugnis zu verknittert zum Kopieren. Auch das korrekte Ausstellungsdatum ist immer wieder streitig – so auch im vorliegenden Fall. Weiterlesen