„Privat“ veranlasste Corona-Tests für die Belegschaften von Mitgliedsbetrieben1 min read
Reading Time: < 1 minuteDie Unternehmensverbände Niedersachsen bieten allen Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit zu vereinbarten Konditionen über Partnerorganisationen Corona-Tests für ganze Belegschaften oder Gruppen von Mitarbeitern, ggf. auch Familienangehörige, auf Kosten der Betriebe durchzuführen, ohne dass eine öffentlich-rechtliche Veranlassung gegeben ist.
Solche vorbeugenden Untersuchungen können für Unternehmen und Betriebe sinnvoll sein, wenn Quarantäne bedingte Einschränkungen vermieden werden sollen. Bei regelmäßigen Tests sind die Unternehmen auch in der Lage, entsprechende Erklärungen gegenüber Geschäftspartnern abzugeben.
unternehmer nrw hat nunmehr mit den Niedersächsischen Unternehmerverbänden vereinbart, dass die in Niedersachsen angebotenen Leistungen auch für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen gelten.
Grundsätzlich alle Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Tests anbieten wollen, können getestet werden. Es gibt nur eine Mindestanzahl pro Standort und Termin von 25 Tests. Neben Mitarbeitern können aber auch Angehörige getestet werden, auch ein Zusammenlegen mit Nachbarunternehmen ist möglich.
Angeboten werden Virustests per PCR ab 45,00 Euro zzgl. aktuell gültiger USt. (bei einer Mindestzahl von 200 Tests pro Tag und Standort) bis maximal 55,00 Euro zzgl. aktuell gültiger USt. (ab 25 Tests) und Antikörpertests zu 25,00 Euro zzgl. aktuell gültiger USt. pro Test.
Sie können Ihren Bedarf an Tests direkt im Portal der Dienstleistungsgesellschaft der Norddeutschen Wirtschaft mbH (DNW) unter diesem Link anmelden, möglichst bis zum 5. August 2020. Dort ist auch der Ablauf des Tests genau beschrieben.
Auch Anfragen, welche nach dem 5. August 2020 beim DNW eingehen sowie kurzfristige Anfragen sind möglich und mit dem DNW individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch, wenn Sie die Mindestanzahl von 25 Tests nicht erreichen.



