Ist der Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ein Arbeitsunfall?1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte zu entscheiden, wie der Unfall eines Mitarbeiters innerhalb der eigenen vier Wänden auf dem Weg von den Wohnräumen in sein Arbeitszimmer zu werten ist.
Geklagt hatte ein Gebietsverkaufsleiter, der seit mehreren Jahren im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt ist. Er arbeitet dabei regelmäßig auch im Homeoffice. Im September 2018 stürzte der Kläger auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Dabei erlitt er einen Brustwirbeltrümmerbruch. Weiterlesen