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Was gilt arbeitsrechtlich bei einer Flutkatastrophe?1 min read

Juli 22, 2021 < 1 min read
EUV News

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Was gilt arbeitsrechtlich bei einer Flutkatastrophe?1 min read

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Immer wieder kommt es in den letzten Jahren dazu, dass Flüsse über die Ufer treten und Städte und Dörfer überschwemmen. Ein solches katastrophenartiges Ausmaß an Schäden, wie sie im Juli 2021 aufgetreten sind, war bisher jedoch selten. Betroffene, Katastrophenhelfer sowie Menschen, die keine Verkehrsverbindungen mehr haben, kommen nicht zur Arbeit. Was gilt bei solch einem Katastrophenszenario?

Wer sein Dach über dem Kopf verloren hat, wem sein Hab und Gut davongeschwommen ist und wer inmitten zerstörter Ortschaften steht und abgeschnitten von sämtlichen Verkehrsverbindungen den Schlamm aus seinem Wohnzimmer schaufelt, der wird Schwierigkeiten haben, wie gewohnt morgens zur Arbeit zu gehen. Auch wer für das technische Hilfswerk oder die freiwillige Feuerwehr tätig und als Katastrophenhelfer in den betroffenen Gebieten im Einsatz ist, fällt vorübergehend aus. Was bedeutet das für die Arbeitgeber der Betroffenen und der Helfer? Wie ist die Entgeltfortzahlung für die Ausfallzeiten geregelt? Weiterlesen