Was gilt, wenn Mitarbeitende in Risikogebieten Urlaub machen?1 min read
Reading Time: < 1 minuteWegen steigender Corona-Fallzahlen gelten viele beliebte Reiseländer als Risikogebiet. Ein Urlaub dort ist für Beschäftigte, insbesondere für diejenigen, die geimpft sind, nicht mehr zwangsläufig mit einer Quarantäne bei Rückkehr verbunden – anders als im Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Welche Regelungen gelten?
Grundsätzlich geht es den Arbeitgeber nichts an, wo und mit wem seine Mitarbeitenden ihren Urlaub verbringen. Während der Coronapandemie ist die Situation jedoch anders. Wie schon im vergangenen Jahr können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrem Sommerurlaub nicht ohne Weiteres an den Arbeitsplatz zurückkehren. Je nachdem wo sie sich aufgehalten haben, gilt es, unterschiedliche Regelungen zu beachten. Eine eventuelle Quarantäne nach dem Urlaub wirkt sich auch auf den Lohnfortzahlungsanspruch aus. Weiterlesen


