Sozialversicherungsbeiträge aus Feiertagszuschlägen richtig berechnen1 min read
Reading Time: < 1 minuteFeiertagszuschläge wie zum Beispiel an den Ostertagen oder am Maifeiertag sind für Arbeitnehmende attraktiv, besonders wenn sie abgabenfrei bleiben. Doch wann ist dies der Fall? Für die Beiträge zur Sozialversicherung besteht keine vollständige Übereinstimmung mit dem Steuerrecht.
Vieles wird an Feiertagen teurer, auch ein eventueller Arbeitnehmereinsatz. Müssen Beschäftigte auch an den Feiertagen arbeiten, so freuen sie sich wenigstens auf die gezahlten Zuschläge.
Im Steuerrecht sind Zuschläge, die für die tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit neben dem normalen Entgelt („Grundlohn“) gezahlt werden, in gewissen Grenzen steuerfrei. Weiterlesen