Beschäftigung von Studierenden: Minijobber, Werkstudent oder Arbeitnehmer?1 min read
Reading Time: < 1 minuteBei der Beschäftigung von Studentinnen und Studenten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Art der Beschäftigung entscheidet dann über die Höhe der Abgabenlast in der Sozialversicherung. Die flexibelste und für Arbeitgeber günstigste Variante ist die Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin.
Eine Befristung der Höhe des Arbeitsentgelts oder der Höhe der wöchentlichen Stundenzahl kann entscheidend sein für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung von Studierenden. Spätestens bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung wird der Student oder die Studentin selbst an der Beitragszahlung beteiligt und kommt auch nicht mehr in den Genuss der beitragsfreien Mitversicherung als Familienangehöriger in der gesetzlichen Krankenversicherung. Weiterlesen