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Arbeitgeber haftet für das Arbeitszeugnis1 min read

März 15, 2022 < 1 min read
EUV News

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Arbeitgeber haftet für das Arbeitszeugnis1 min read

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Beschäftigte haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Arbeitgeber sollten bei der Zeugniserstellung stets sehr sorgfältig vorgehen, um keine Schadensersatzansprüche von ehemaligen Arbeitnehmenden oder zukünftigen Arbeitgebern zu riskieren.

Es ist kein Geheimnis, dass das Erstellen von Arbeitszeugnissen Zeit und Nerven kostet. Die richtige Aufgabenbeschreibung, die passende Note und dann nur wahre, aber dennoch wohlwollende Formulierungen: Da kann einiges falsch laufen.

Dem Anspruch von Arbeitnehmenden auf ein schriftliches Arbeitszeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer müssen Arbeitgeber dennoch entsprechen. Neben diesem sogenannten einfachen Zeugnis muss der Arbeitgeber auf Wunsch auch ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, das sich zusätzlich auf die Leistung und das Sozialverhalten erstreckt. Wie lässt sich eine Haftung vermeiden? Weiterlesen