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Arbeitgeber müssen weiterhin Homeoffice ermöglichen1 min read

März 4, 2021 < 1 min read
EUV News

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Arbeitgeber müssen weiterhin Homeoffice ermöglichen1 min read

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Erst unlängst hat der Gesetzgeber in § 18 Abs. 3 ArbSchG dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Befugnis eingeräumt, „ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen für einen befristeten Zeitraum zu erlassen“. Nach § 18 Abs.1 ArbSchG kann das BMAS zudem festlegen, „welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, zu erfüllen.“ Weiterlesen