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Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ferienjobbern1 min read

Juli 6, 2026 < 1 min read
EUV News

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Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ferienjobbern1 min read

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In vielen Unternehmen springen Ferienbeschäftigte ein, wenn die Stammbelegschaft Urlaub macht. Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten dabei gelten, wenn Schülerinnen, Schüler und Studierende kurzfristig beschäftigt werden.

Mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind am 29. Juni 2026 die ersten Bundesländer in die Sommerferien gestartet, im Juli und August folgen auch die weiteren Bundesländer. Üblicherweise kommen in der Ferienzeit gerade in großen Unternehmen tausende Ferienjobber zum Einsatz und entlasten so die Mitarbeitenden des Unternehmens. Bei diesen Ferienjobs, die Schüler, Schülerinnen oder Studierende nur über einen bestimmten Zeitraum ausführen, handelt es sich um kurzfristige Beschäftigungen. Weiterlesen