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Baldige Rente darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden1 min read

Dezember 20, 2022 < 1 min read
EUV News

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Baldige Rente darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden1 min read

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Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen soziale Gesichtspunkte wie das Lebensalter berücksichtigen. Nicht nur zum Vorteil von älteren Beschäftigten, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Wer nahe an der Rente ist, sei weniger schutzwürdig. 

Wenn im Unternehmen betriebsbedingt Entlassungen anstehen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Es soll den Beschäftigten gekündigt werden, die sozial am wenigsten betroffen sind. Bei der Auswahl werden üblicherweise Sozialpunkte vergeben für die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung. Daraus folgt, dass in der Regel von einer betriebsbedingten Kündigung eher junge, unverheiratete und gesunde Mitarbeitende betroffen sind, die noch nicht lange im Unternehmen beschäftigt sind. Einen ganz neuen Aspekt hat das BAG nun in einer aktuellen Entscheidung eröffnet: Danach ist das Kriterium Lebensalter ambivalent. Es darf nicht nur zugunsten, sondern bei rentennahen Jahrgängen auch zu Lasten älterer Mitarbeiter berücksichtigt werden. Weiterlesen