Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz1 min read
Reading Time: < 1 minuteDer Bundestag hat das Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet. Um die Chancen von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zu verbessern, soll es künftig einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber geben. Als sogenannte „Lotsen“ sollen sie auf Unternehmen zugehen, um sie für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu gewinnen.
Das Teilhabestärkungsgesetz wurde am 22. April 2021 vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, die Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreichen sollen. Einige Regelungen betreffen dabei auch den Bereich Arbeit und Ausbildung. Eine Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, ist nicht mehr vorgesehen. Diesen ursprünglichen Plan von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Union abgelehnt. Um Unternehmen dazu zu bringen, Schwerbehinderte zu beschäftigen, soll es neue Ansprechpartner für Arbeitgeber geben. Weiterlesen