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Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes1 min read

September 22, 2025 < 1 min read
EUV News

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Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes1 min read

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Im Jahr 2024 wurden in Deutschland laut Statista erneut über 2 Millionen E-Bikes verkauft. Der Trend zum E-Bike hält damit weiter an. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Unterstützung durch Arbeitgeber, die diese Form der Mobilität im Rahmen von steuerlich begünstigten Dienstfahrrädern fördern. Besonders verbreitet ist das E-Bike-Leasing über das Modell der Gehaltsumwandlung. Hier lesen Sie mehr zu den lohnsteuerlichen Besonderheiten für Arbeitgeber.

Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Überlassung steuerfrei. Für die spätere Übereignung gelten Pauschalierungsvorschriften. Auch für das Aufladen des E-Bikes gelten Erleichterungen. Viele Sonderregelungen gelten aber nicht bei der Umsatzsteuer. Weiterlesen