Elektro-Dienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei – ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung. Schwieriger ist die Erstattung privat getragener Stromkosten. Beim Dienstwagen handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz. Aktuell hat die Verwaltung die Möglichkeit von Pauschalen ausgeweitet.
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Weiterlesen