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Entsendung von Arbeitnehmern1 min read

November 10, 2020 < 1 min read
EUV News

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Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Das Gesetz folgt dem Arbeitsortsprinzip, d.h. der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern für die Zeit der vorübergehenden Beschäftigung in Deutschland bestimmte, am jeweiligen Arbeitsort in Deutschland maßgebliche Arbeitsbedingungen gewähren.

Das Gesetz gilt für Arbeitgeber aller Branchen. Soweit Arbeitsbedingungen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Tarifverträgen geregelt sind, müssen im Ausland ansässige Arbeitgeber sie ihren vorübergehend in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern nur dann gewähren, wenn diese Arbeitsbedingungen (durch eine Rechtsverordnung oder eine Allgemeinverbindlicherklärung im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) auch für alle entsprechenden deutschen Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben sind. Weiterlesen