Ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen sind elektronisch zu führen1 min read
Reading Time: < 1 minuteSeit dem 1. Januar 2022 sind die ergänzenden Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Diese Regelung steht in einem engen Zusammenhang mit der ab 1. Januar 2023 vorgesehenen elektronischen Betriebsprüfung. Inzwischen sind auch die Grundsätze mit den Rahmenbedingungen für die Arbeitgeber zur Führung der Angaben und Unterlagen in elektronischer Form veröffentlicht. Weiterlesen