Fehler im Aufhebungsvertrag kann teuer werden1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin Arbeitnehmer kann monatliches Überbrückungsgeld in der Höhe beanspruchen, die im Aufhebungsvertrag ausgewiesen ist. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Die Teilanfechtung des „fehlerhaften“ Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber hatte keinen Erfolg.
Fehler in einem Aufhebungsvertrag können für Arbeitgeber erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Ein sorgfältiges Vorgehen bei der Erstellung von Aufhebungsverträgen ist unerlässlich, um solche Risiken zu minimieren, wie der vorliegende Fall zeigt. Als Abfindung zum Ausgleich von Nachteilen wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes sollte ein Arbeitnehmer ein „Überbrückungsgeld“ erhalten, das ihm bis Oktober 2031 in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden sollte. Die Vertragsunterlagen waren allerdings fehlerhaft, was zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führte. Weiterlesen



