Gemischte Nutzung von Jobtickets und Arbeitgebergestellung einer Bahncard1 min read
Reading Time: < 1 minuteZuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Gestellung von Jobtickets bleiben steuerfrei. Die Privatnutzung ist aber nur im Nahverkehr steuerfrei möglich. Ein BMF-Schreiben erläutert ausführlich, wie bei einer Bahncard zu verfahren ist.
Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches Anwendungsschreiben zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG (Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln) veröffentlicht.