Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?1 min read
Reading Time: < 1 minuteBald geht es für viele Beschäftigte in den lang ersehnten Sommerurlaub. Was aber, wenn Kollegen oder der Chef in der Urlaubszeit Fragen haben? Müssen Arbeitnehmer über das Diensthandy erreichbar sein oder Arbeitsmails checken? Verstößt es gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht, nicht erreichbar zu sein? Oder gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit?
Endlich Urlaub, das heißt auch Berufliches ignorieren und den Sundowner genießen. Oder doch besser den Chef zurückrufen? Viele Berufstätige fürchten Konsequenzen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeiten mal nicht für den Arbeitgeber oder Kollegen erreichbar sind. Wie ist dies rechtlich geregelt? Urlaub dient zunächst der Erholung der Beschäftigten und sollte grundsätzlich arbeitsfrei bleiben. Im Normalfall können Diensthandy und Laptop also zuhause bleiben. Bei dem Thema muss aber differenziert werden, denn nicht immer bleibt das Ausschalten des Diensthandys ohne Konsequenzen. Weiterlesen


