Gut geführte Entgeltunterlagen schützen vor Beitragsnachzahlungen1 min read
Reading Time: < 1 minuteArbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer Entgeltunterlagen zu führen. Für die Sozialversicherung müssen Minijob-Arbeitgeber sogar mehr Auflagen beachten, um das Vorliegen eines Minijobs zu belegen.
Arbeitgeber wissen es: „Mal so eben“ einen Minijobber einzustellen, funktioniert nicht ohne verwaltungstechnischen Aufwand. Allein in der Sozialversicherung wird von ihnen erwartet, dass sie die Beschäftigung zu Beginn versicherungsrechtlich beurteilen, die Beschäftigung bei der zuständigen Einzugsstelle melden und Beiträge zu festgelegten Terminen zahlen. Gut geführte Entgeltunterlagen sind hier zu Dokumentationspflichten besonders wichtig und können am Ende auch vor Beitragsnachforderungen schützen. Weiterlesen