Insolvenzgeld 2025: höherer Umlagesatz1 min read
Reading Time: < 1 minuteDie Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen, zu zahlen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun bekannt gegeben, dass 2025 wieder der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent gilt.
Für die Umlagepflicht sind die Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes irrelevant. Die Umlage ist grundsätzlich für alle Arbeitnehmenden zu entrichten. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Weiterlesen


