Kabinett beschließt stufenweise Erhöhung des Mindestlohns1 min read
Reading Time: < 1 minuteAm 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit folgte das Kabinett dem Vorschlag der Mindestlohnkommission. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro.
Im Frühjahr 2020 hatte es eine politische Debatte gegeben, ob der Mindestlohn aufgrund der Corona-Krise eingefroren oder erhöht werden müsse. Die Arbeitgeber hatten angesichts der Belastungen vieler Unternehmen in der Krise vor zu großen Erhöhungen gewarnt. Die Gewerkschaften hatten dagegen eine spürbare Anhebung gefordert. Weiterlesen