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Keine Kostenabzug bei doppelter Haushaltsführung mit Firmenwagengestellung1 min read

Oktober 27, 2022 < 1 min read
EUV News

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Keine Kostenabzug bei doppelter Haushaltsführung mit Firmenwagengestellung1 min read

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Nutzen Beschäftigte einen auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet dafür ein Werbungskostenabzug in der Steuererklärung aus. Das gilt nach einem neuen Urteil auch, wenn der oder die Beschäftigte hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat.

Die notwendigen Mehraufwendungen, die Beschäftigten wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, können vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden oder alternativ in der Steuererklärung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Partner außerhalb des Ortes, in dem ein eigener Hausstand unterhalten wird, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Zu den steuerlich berücksichtigungsfähigen Kosten gehören auch die Aufwendungen für eine sogenannte Familienheimfahrt wöchentlich. Steht ein Firmenwagen zur Verfügung, wird für diese Fahrt kein geldwerter Vorteil versteuert. Nur eventuelle zusätzliche Heimfahrten würden mit 0,002 Prozent des Listenpreises für die Entfernungskilometer angesetzt. Weiterlesen