Keine Sonderleistung wegen Streikteilnahme1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin Arbeitgeber verweigerte einem Mitarbeiter eine jährliche Sonderzahlung. Der Grund waren zahlreiche Fehltage, die der Mitarbeiter aufgrund der Teilnahme an Streiks angesammelt hatte. Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage zur Kürzung der Sonderleistung berechtigen, entschied das LAG Nürnberg.
Betriebliche Regelungen zu freiwilligen Sonderleistungen sehen zumeist Kürzungsregelungen vor, die den Arbeitgeber berechtigen, Mitarbeitenden diese besonderen Vergütungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder Anwesenheitsprämien wegen Fehlzeiten zu kürzen. Doch darf das auch für Zeiten des Arbeitsausfalls gelten, in denen Mitarbeitende an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen? Weiterlesen


