Kleine Unternehmen brauchen keinen Datenschutzbeauftragten mehr1 min read
Reading Time: < 1 minuteDer Bundestag hat diverse Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen deutsches Recht an die EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst wird. Entschärfungen gab es beim Thema Datenschutzbeauftragter, sodass nun viele kleinere Unternehmen und Vereine keinen Datenschutzbeauftragten mehr benennen müssen. In den meisten dieser Fälle handelte es sich lediglich um Details und häufig sogar nur um einzelne Formulierungen, eine Änderung sorgte jedoch für erhebliches Aufsehen und blieb auch nicht ohne Widerspruch. Dabei handelt es sich um die Änderung des § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der einen Schwellenwert setzt, ab dem Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Lag dieser Wert bisher bei mindestens 10 Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, gilt künftig eine Schwelle von 20 Beschäftigten. Weiterlesen