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KÖTTER: Riesige Reformchance für die Sicherheitsbranche: Eigenes Gesetz und Wechsel zum Bundesinnenministerium geplant2 min read

April 23, 2019 < 1 min read
EUV News

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KÖTTER: Riesige Reformchance für die Sicherheitsbranche: Eigenes Gesetz und Wechsel zum Bundesinnenministerium geplant2 min read

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Die Angst vor Kriminalität ist in Deutschland trotz der seit vielen Jahren rückläufigen Gesamtdeliktzahlen besonders ausgeprägt. Das zeigt eine jüngst ver­öffentlichte Studie der Organi­sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Liegt die Befürchtung, Opfer von kriminellen Handlungen zu werden, im OECD-Schnitt bei 34 %, sind es hierzulande 47 %. „Ein erneuter deutlicher Hinweis auf den hohen Handlungsdruck, der aus Sicht der Bevölkerung bei der inneren Sicherheit besteht“, sagt Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe und Vizepräsident des Bun­des­ver­bandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). „Und eine klare Aufforderung an die be­tei­ligten Akteure, Sicherheit neu zu denken.“

Angesichts stetig steigender Herausforderungen u. a. durch Organisierte Kriminalität, Jugend­gewalt oder Wirtschaftsspionage bei gleichzeitiger Aufgaben­über­lastung der Polizei reiche der Ruf nach mehr Polizeibeamten allein nicht aus. „Neue, intelligente Kooperationen von Staat und Privat sind zusätzlich das Gebot der Stunde“, betont der 52-Jährige. Und einhergehend damit die von der Bundesregierung gemäß Koa­li­tionsvertrag angestrebte Reform des Rechtsrahmens für die Sicher­heitswirtschaft. „Erst diese wird die wiederholt beschworene tragende Rolle der privaten Anbieter für die innere Sicherheit wirklich mit Leben füllen“, ist Friedrich P. Kötter überzeugt. Denn auch wenn die Sicherheitswirtschaft schon heute wichtige Aufgaben übernimmt und bereits vor mehr als zehn Jahren von der Innenministerkonferenz (IMK) als zen­traler Pfeiler der Sicherheits­architektur an­er­kannt wurde, bleibe die Dis­kus­sion um die Weiterentwicklung der inneren Sicherheit trotzdem pri­mär auf die staat­lichen Organe fokussiert. Darüber hinaus agiere das Sicherheitsgewerbe wei­ter auf einem ge­setzlichen Flickenteppich mit Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien, bei dem der über 90 Jahre alte § 34a der Gewerbeordnung als primäre rechtliche Basis zudem den tat­säch­lichen Branchengegebenheiten längst nicht mehr gerecht werde.

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