Lohnsteuerfreie Unterstützungsleistungen und Arbeitslohnspenden für die Ukraine1 min read
Reading Time: < 1 minuteDie Finanzverwaltung hat mit einem Maßnahmenerlass auf die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine reagiert. So bleiben etwa Arbeitslohnspenden und neuerdings auch Unterstützungsleistungen steuerfrei.
Zur Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements bei der Unterstützung der Ukraine hat das Bundesfinanzministerium für den Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 steuerliche Maßnahmen bekanntgegeben. Weiterlesen