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Mitarbeiterfotos: Was müssen Arbeitgeber beachten?1 min read

September 1, 2019 < 1 min read
EUV News

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Mitarbeiterfotos: Was müssen Arbeitgeber beachten?1 min read

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Bei der Beurteilung dieser Frage waren bislang vor allem die Voraussetzungen des Kunsturhebergesetz (KUG) entscheidend. Danach dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Abgesehen von den Ausnahmen des § 23 KUG benötigt der Arbeitgeber eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hier eigene Grundsätze entwickelt, nach denen die Einwilligung des Arbeitnehmers zur Veröffentlichung seines Fotos schriftlich erfolgen muss. Weiterlesen