Schwangere müssen für Untersuchungen freigestellt werden1 min read
Reading Time: < 1 minuteWenn eine Mitarbeiterin schwanger wird, hat der Arbeitgeber zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten. Unter anderem ist er verpflichtet, eine schwangere Arbeitnehmerin für Untersuchungen freizustellen. Zahlreiche Arztbesuche sind auch bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf die Regel. Um rechtzeitig eventuelle Gesundheitsrisiken für Mutter oder Kind zu erkennen, stehen von Beginn an – in regelmäßigen Abständen – Vorsorgeuntersuchungen an. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, schwangere Arbeitnehmerinnen dafür von der Arbeit freizustellen. Nach der Geburt sind zudem Stillzeiten zu gewähren. Weiterlesen