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Steuerfreie Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmer1 min read

Juli 4, 2022 < 1 min read
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Steuerfreie Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmer1 min read

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Erholungsbeihilfen sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Mitarbeiters. Diese können in Form von Barzuschüssen, aber auch als Sachbezug gewährt werden, wenn der Arbeitgeber z. B. einen Vertrag mit einem Hotel abschließt.

Allerdings handelt es sich hierbei in den meisten Fällen um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere bei Erholungsreisen oder Erholungsaufenthalten zur Kräftigung oder Erhaltung der Gesundheit im Allgemeinen. Der geldwerte Vorteil bei Sachbezügen ist mit dem entsprechenden Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten.

Werden Erholungsbeihilfen auch für Angehörige (Kinder, Ehegatten) des Mitarbeiters gewährt, so gehören diese ebenfalls zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Weiterlesen