Tariftreuegesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas Bundestariftreuegesetz ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fortan tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Worauf sich Arbeitgeber einstellen müssen.
Wer öffentliche Aufträge des Bundes ausführen will, wird künftig tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten müssen. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar 2026 das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März 2026 zugestimmt. Das Gesetz ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Unternehmen, die Bundesaufträge ab 50.000 Euro anstreben, müssen sich somit vorbereiten und sicherstellen, dass sie tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren können. Weiterlesen



