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Versorgungsausgleich: Änderungen durch den Gesetzgeber1 min read

September 15, 2021 < 1 min read
EUV News

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Versorgungsausgleich: Änderungen durch den Gesetzgeber1 min read

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Bei den aktuellen Neuerungen im Versorgungsausgleich steht die externe Teilung von Anrechten im Fokus. Es gibt Vorgaben für die Umsetzung des Bundesverfassungsgericht-Urteils (1 BvL 5/18)  – mit Konsequenzen für die mathematische Berechnung und die Bearbeitung von Versorgungsausgleichsfällen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts sind ab dem 1.8.2021 Neuerungen unter anderem auch im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft getreten. Das bedeutet: Jetzt muss ein Versorgungsträger, der einseitig die externe Teilung seiner Anrechte vornehmen will, die Ausgleichswerte dieser Anrechte zusammenrechnen, um zu entscheiden, ob die Wertgrenze für eine externe Teilung eingehalten wird. Dies gilt nicht, wenn die Anrechte bei unterschiedlichen Versorgungsträgern bestehen, zum Beispiel über den Arbeitgeber und über eine Unterstützungskasse.

Bisher durfte ein Versorgungsträger für jedes seiner Anrechte separat prüfen, ob der Ausgleichswert die entsprechende Wertgrenze für eine externe Teilung überschreitet  – unabhängig davon, ob bei ihm gegebenenfalls noch weitere Anrechte für die ausgleichspflichtige Person bestehen. Weiterlesen