Virtuelle Hauptversammlungen dauerhaft ermöglichen: „Lassen wir die Aktionäre selbst entscheiden“1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas Covid-19-Gesetz ermöglicht Unternehmen in dieser Berichtssaison, ihre Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Von den Erfahrungen mit diesem neuen Format berichten Dr. Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender, und Dr. Guntram Würzberg, General Counsel der E.ON SE. Sie fordern, dass die Entscheidung, ob die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung oder virtuell stattfindet, bei den Aktionärinnen und Aktionären liegen soll. Weiterlesen