Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas BAG hat kürzlich einem schwerbehinderten Bewerber eine Entschädigung zugesprochen, weil er vom Arbeitgeber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Welche besonderen Pflichten im Bewerbungsprozess von Menschen mit einer Schwerbehinderung gelten.
Bereits mit Eingang einer Bewerbung eines Schwerbehinderten haben Arbeitgeber unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung zu informieren. Im gesamten Bewerbungsprozess sind zudem weitere Pflichten zu beachten. Für öffentliche Arbeitgeber gilt dies in besonderem Maße. Erst kürzlich sprach das Bundesarbeitsgericht (BAG) einem Bewerber eine Entschädigungszahlung wegen Benachteiligung nach dem AGG zu. Weiterlesen