Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können1 min read
Reading Time: < 1 minuteErst kürzlich entschied das Berliner Arbeitsgericht, dass ein Arbeitgeber seinen Azubi aufgrund eines Youtube-Videos fristlos in der Probezeit kündigen durfte. Was Arbeitgeber beachten müssen, damit eine Kündigung in der Probezeit wirksam ist.
Wer einen neuen Mitarbeitenden einstellt, möchte erstmal prüfen, ob der Neuzugang auch der Stelle gewachsen ist und ins Unternehmen passt. Das Gesetz bietet deshalb die Möglichkeit, eine Probezeit zu vereinbaren. Um die Kündigung eines Auszubildenden ging es neulich in einem Fall vor dem Arbeitsgericht Berlin. Der Azubi hatte seine Ausbildung als Mediengestalter beim Springer-Konzern gerade erst begonnen, als er auf seinem Youtube-Kanal ein Video veröffentlichte und darin den Arbeitgeber einer gezielt falschen Berichterstattung über den Angriff der Hamas auf Israel bezichtigte. Die Probezeitkündigung war rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht Berlin.
Doch auch bei einer Probezeitkündigung gibt es rechtliche Fallstricke. Arbeitgeber sollten daher die grundsätzlichen Voraussetzungen einer Kündigung in der Probezeit im Blick haben, damit diese im Zweifel auch vor Gericht Bestand hat. Weiterlesen