Wie steht es um die CSRD-Pflicht für Unternehmen?1 min read
Reading Time: < 1 minuteDie Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) weitet für Unternehmen in Deutschland die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus. Die Umsetzung in deutsches Recht lässt jedoch auf sich warten. Auf europäischer Ebene sollen Berichtspflichten möglicherweise gebündelt werden. Wie ist die Rechtslage?
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für viele Unternehmen schon heute tägliche Praxis. Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen anhand verbindlicher EU-Standards, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Bericht zu erstatten.
Seit dem 1. Januar 2024 sind danach bereits Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Darauf folgen auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen. Allerdings fehlt es bislang an einer Umsetzung in deutsches Recht. Was bedeutet das für Unternehmen? Weiterlesen