Zusammentreffen von Kurzarbeit und Quarantäne1 min read
Reading Time: < 1 minuteWährend der Corona-Pandemie kann es passieren, dass Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sind und in dieser Zeit in Quarantäne kommen. Wie behandelt der Arbeitgeber aber Fallkonstellationen, in denen gleichzeitig Kurzarbeitergeld und eine Quarantäne zu Verdienstausfällen führen?
Während der Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer – vereinfacht ausgedrückt – 60 Prozent oder 67 Prozent (Arbeitnehmer mit Kind) seines bedingt durch die Kurzarbeit ausgefallenden Nettoentgelts. Bei einer längeren Bezugsdauer erhöht sich der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 87 Prozent des ausgefallenden Entgelts. Weiterlesen