Haftet der Arbeitgeber für mögliche Impfschäden?1 min read
Reading Time: < 1 minuteViele Unternehmen bieten eine freiwillige Grippeschutzimpfung im Betrieb an. Wie sieht es aus, wenn es dabei bei einem Beschäftigten zu einem Impfschaden kommt? Während das BAG bereits 2017 eine Entscheidung dazu gefällt hat, ob der Arbeitgeber in solchen Fällen haftet, steht das für eine vielleicht bald mögliche Impfung gegen das Coronavirus noch aus.
Krankgeschriebene Mitarbeiter sind für den Arbeitgeber zum einen teuer und zum anderen ein erheblicher Störfaktor der betrieblichen Abläufe. Arbeit bleibt liegen, Vertretungsregelungen müssen organisiert werden. Kein Wunder also, dass in den letzten Jahren viele Arbeitgeber dazu übergegangen sind, eine freiwillige Grippeschutzimpfung im Betrieb einzuführen. Die Kosten dafür fallen für den Arbeitgeber deutlich geringer aus, als wenn er die Krankheitstage vieler grippeerkrankter Arbeitnehmer bezahlen müsste. Doch wie sieht es aus, wenn es dabei zu einem Impfschaden kommt? Haftet der Arbeitgeber? Weiterlesen