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Betriebsrat hat kein generelles Recht zur Einsicht in Gehaltslisten1 min read

August 3, 2020 < 1 min read
EUV News

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Betriebsrat hat kein generelles Recht zur Einsicht in Gehaltslisten1 min read

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Immer wieder kommt es in Unternehmen zu Streit, weil der Betriebsrat nicht nur Einsicht in die Gehaltslisten der Mitarbeiter verlangt, sondern auch deren Überlassung. Auch vorliegend verlangte der Betriebsausschuss zusätzlich zur Einsicht die Aushändigung der Gehaltslisten in elektronischer oder gedruckter Form. Dabei berief er sich auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und musste vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Niederlage hinnehmen. Weiterlesen