Betriebsrat hat kein generelles Recht zur Einsicht in Gehaltslisten
Der Betriebsrats darf nach dem Entgelttransparenzgesetz die Gehaltslisten von Mitarbeitern einsehen. Dieses Recht hat er nur, wenn er auch die Auskunftsverlangen...
Der Betriebsrats darf nach dem Entgelttransparenzgesetz die Gehaltslisten von Mitarbeitern einsehen. Dieses Recht hat er nur, wenn er auch die Auskunftsverlangen...
BAG, Beschluss vom 12.03.2019, 1 ABR 48/17 Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines...