Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas BMF hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Wirtschaftsgebilde umsatzsteuerliche Unternehmer sein können.
Gesetzgeber überschreibt Rechtsprechung des BFH
Der V. Senat des BFH hatte in den Urteilen v. 22.11.2018, V R 65/17 und v. 7.5.2020, V R 1/18 eine Kehrtwende vollzogen: Entgegen der bis dahin geltenden Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung entschied er, dass eine Bruchteilsgemeinschaft mangels Rechtsfähigkeit nicht Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein könne.
Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit dem JStG 2022: Er änderte § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UStG mit Wirkung zum 1.1.2023. Damit wurde klargestellt, dass die Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts unabhängig davon besteht, ob der Handelnde nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Weiterlesen



