Kündigung wegen formeller Fehler unwirksam1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) kündigte einer Abteilungsleiterin, die gegen ihre arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen haben soll. Die fristlose wie auch die ordentliche Kündigung waren fehlerhaft und daher unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Berlin. Weiterlesen



