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Bundestag kippt die Hinzuverdienstgrenzen für Rentenbezieher1 min read

Dezember 7, 2022 < 1 min read
EUV News

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Bundestag kippt die Hinzuverdienstgrenzen für Rentenbezieher1 min read

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Coronabedingt war die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils deutlich angehoben worden. Nun wurde sie bei vorgezogenen Altersrenten zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Mit dem Bezug einer Altersrente kann dann hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt.

Früherer Rentenzugang plus Zusatzverdienst – die Kombination war zulässig, aber an Höchstgrenzen des Nebenjobs gekoppelt. Als erstes Türchen im sozialpolitischen Adventskalender hat der Bundestag am 1. Dezember nun diese Hinzuverdienstgrenzen gekappt. Während der Corona-Zeit waren diese Grenzen ohnehin aufgehoben, daraus wird nun eine klare Grundlage: es geht sowohl Rente als auch zusätzlicher Verdienst. Der Gesetzgeber öffnet damit die Tür zum Rentenbezug auf Basis der eigenverantwortlichen Entscheidung. Frühere Rente (gleich Abschlag, also Kürzung) ist möglich bei Gleichzeitiger Aufbesserung der Nettolücke durch – jetzt unbegrenzten – Hinzuverdienst. Weiterlesen