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„Digital Native“: Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Stellenanzeige1 min read

März 5, 2024 < 1 min read
EUV News

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„Digital Native“: Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Stellenanzeige1 min read

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Die Formulierung in einer Stellenanzeige „als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Datengetriebenen PR, des Bewegtbilds …. zu Hause“ stellt ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar. Das hat das Arbeitsgericht Heilbronn entscheiden.

Wer in einer Stellenanzeige Bewerberinnen und Bewerber ansprechen will, die sehr firm in der digitalen Welt und in der digitalen Sprache sind, ohne dass eine konkrete Altersgrenze gezogen wird, sollte dies auch so formulieren. Wenn in der Stellenausschreibung jedoch explizit „Digital Natives“ gesucht werden, deutet es darauf hin, dass der Arbeitgeber Mitarbeitende sucht, die einer Generation entstammen, die von Kindesbeinen an die digitale Sprache von Computer, Videospielen und Internet verwendet. Das Arbeitsgericht Heilbronn sah in der Formulierung ein Indiz für die Benachteiligung älterer Bewerberjahrgänge, was im vorliegenden Fall zu einer Entschädigungszahlung von 7.500 Euro an einen abgelehnten Bewerber führte. Weiterlesen