Kein Nachtschichtzuschlag für Spätschicht1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin Arbeitnehmer forderte für Arbeitsstunden während der sogenannten Spätschicht Zuschläge und berief sich dabei auf die tarifvertragliche Regelung zur Nachtschichtarbeit. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen wies die Klage ab.
Für Zeiten im Schichtbetrieb, die Arbeitnehmer nachts absolvieren, sind vom Arbeitgeber unter Umständen tarifliche Zuschläge für Nachtschichtarbeit zu leisten– doch wann liegt wirklich Nachtschichtarbeit vor und wann lediglich Nachtarbeit im Rahmen einer Spätschicht?
Im vorliegenden Urteil hat sich das Landesarbeitsgericht Thüringen mit der Auslegung des Begriffs „Nachtschichtarbeit“ in einem Tarifvertrag auseinandergesetzt – und eine klare Grenze zwischen bloßer Nachtarbeit und echter Nachtschichtarbeit gezogen. Weiterlesen



