Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund1 min read
Reading Time: < 1 minuteDie Caritas darf eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Entscheidend dafür war, dass die Caritas währenddessen nicht-katholische Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit beschäftigte und sich die Beraterin zudem nicht öffentlich wahrnehmbar kirchenfeindlich betätigt hatte.
In einem aktuellen Urteil hat der EuGH entschieden, dass ein Kirchenaustritt bei einer Schwangerschaftsberaterin der Caritas nicht automatisch zur Kündigung führen darf. Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist ein Verein innerhalb der deutschen katholischen Kirche, der schwangere Frauen berät. Weiterlesen



