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Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund1 min read

März 25, 2026 < 1 min read
EUV News

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Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund1 min read

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Die Caritas darf eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Entscheidend dafür war, dass die Caritas währenddessen nicht-katholische Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit beschäftigte und sich die Beraterin zudem nicht öffentlich wahrnehmbar kirchenfeindlich betätigt hatte.

In einem aktuellen Urteil hat der EuGH entschieden, dass ein Kirchenaustritt bei einer Schwan­ger­schafts­be­ra­te­rin der Ca­ri­tas nicht au­to­ma­tisch zur Kün­di­gung füh­ren darf. Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist ein Verein innerhalb der deutschen katholischen Kirche, der schwangere Frauen berät. Weiterlesen