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Leiharbeit darf schlechter bezahlt werden1 min read

Juni 5, 2023 < 1 min read
EUV News

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Leiharbeit darf schlechter bezahlt werden1 min read

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Tarifverträge dürfen für Leiharbeitnehmende ein geringeres Arbeitsentgelt vorsehen. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bezahlung werde durch angemessene Vorteile kompensiert, entschied das BAG nach einem Umweg über den EuGH.

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am 15. Dezember 2022 in seinem Urteil klargestellt, dass zulasten von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Tarifverträgen vom Equal-Pay-Grundsatz abgewichen werden darf. Dies sei jedoch nur zulässig, wenn der Tarifvertrag dafür angemessene Vorteile in Bezug auf die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmenden vorsehe. Nachdem das BAG den vorliegenden Fall zunächst ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt hatte, entschied es jetzt aufgrund dieser Vorgaben, dass die tariflich geregelte schlechtere Bezahlung einer Leiharbeitnehmerin im Einzelhandel nicht zu beanstanden war. Weiterlesen