Arbeitgeber muss Jahresziele früh genug festlegen1 min read
Reading Time: < 1 minuteVor allem in Führungspositionen sind variable Vergütungsbestandteile keine Seltenheit. Damit Manager Gelegenheit haben, das Maximale für sich herauszuholen, müssen sie ihre Zielvorgaben vom Arbeitgeber rechtzeitig bekommen, so das BAG.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, wenn ihnen der Arbeitgeber nicht rechtzeitig Ziele vorgibt, an deren Erreichung die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urt. v. 19.02.2025, Az. 10 AZR 57/24). Weiterlesen



