Elternzeit bleibt bindend – auch nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin Arbeitnehmer wollte seine bereits beantragte Elternzeit kurzfristig wieder rückgängig machen, weil er aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Kind und der Kindesmutter ausgezogen war. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass das nicht ohne Weiteres möglich ist. Weiterlesen



